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21.01.2016

Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen für Werkleistungen: Schreiben an die Finanzminister der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg


Nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 29. Juni 2015  ist der in Abschlagsrechnungen enthaltene Gewinn beginnend mit dem Jahresabschluss 2015 im Bilanzansatz zu berücksichtigen und damit auch zu versteuern. Dies stellt nach Ansicht aller Experten einen Bruch des Handelsrechts dar: Nach HGB sind Gewinne aus Werkleistungen erst nach der Fertigstellung und Abnahme zu realisieren. Der Protest der betroffenen Wirtschaftsverbände und die massive Kritik der gesamten Fachpresse haben nun beim BMF zu der Erkenntnis geführt, dass es weiterer Anwendungsregeln bedarf, um die Unternehmen in die Lage zu versetzen, das BMF-Schreiben mit seinen zahlreichen Widersprüchen zum Handelsrecht umzusetzen.

Anlässlich eines Termins am 10. Dezember 2015, an dem neben ZDH weitere 16 Teilnehmer aus dem Kreis des BDI und der Immobilienverbände teilnahmen, kündigte das BMF an, die "Interpretation“ des BMF-Schreibens mit den Finanzministern der Länder im Januar abzustimmen und anschließend Ende Januar ein klärendes BMF-Schreiben zu veröffentlichen. Erklärtes Ziel sei es, die Auswirkungen des BMF-Schreibens vom Sommer auf die Jahresabschlüsse der Betriebe in Grenzen zu halten.

In der Sitzung am 28. Januar 2016 soll mit der zuständigen Referatsleiterin im BMF über einen Aufschub von einem Jahr bei der Umsetzung beraten werden.

Mit den anliegenden Schreiben hat sich der Metallgewerbeverband Nord an die Finanzministerin des Landes Schleswig-Holstein, Frau Monika Heinold bzw. den Finanzsenator der Freien und Hansestadt Hamburg, Herrn Peter Tschentscher, gewandt.