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17.02.2020

Drei Richtlinien für Ihren Erfolg!


Der Bundesverband Metall hat drei Richtlinien herausgegeben, die wichtige Informationen für den Metallbauer enthalten.

Richtlinie für Kraftbetätigte Türen
Beschrieben wird der normgerechte Umgang mit kraftbetätigten Drehflügel-, Schiebe- und Falttüren im privaten, gewerblichen und öffentlichen Bereich.

Die Richtlinie Kraftbetätigte Türen wurde zur Unterstützung von Handwerksbetrieben der Metallverarbeitung konzipiert, die sich mit der Planung, Fertigung und Nachrüstung von kraftbetätigten Türsystemen befassen. Grundlage hierfür sind Türen entsprechend den Produktnormen DIN EN 14351-1 für Außentüren, DIN EN 14351-2 für Innentüren und DIN EN 16361 für kraftbetätigte Schiebe-, Falt- und Karusselltüren. Die in diesen Normen behandelten Anforderungen an den Wärmewiderstand, die Luftdurchlässigkeit und die Schlagregendichtheit bleiben unberührt. Weiterhin werden die Besonderheiten bei der Verwendung in Flucht- und Rettungswegen in dieser Richtlinie behandelt.

Der Markt verlangt immer häufiger nach automatischen Türsystemen: barrierefreies Bauen, Komfort, Sicherheit oder einfach hygienische Anforderungen können hier die Treiber sein. Während Karusselltüren ein Fall für darauf spezialisierte Unternehmen sind, werden Drehflügel-, Schiebe- und Falttüren in der Regel durch Metallbauunternehmen in den Markt gebracht. Für den Metallbauer ist es empfehlenswert, seine Türen komplett mit Antriebssystemen zu planen und anzubieten. Kunden verlangen zunehmend ein vollständiges Produkt, das den europäischen Verordnungen und Richtlinien entspricht. Dem Metallbauer entsteht damit ein neues, lukratives Geschäftsfeld, bei dem sich auch die Möglichkeit des Folgegeschäfts in Form der regelmäßigen Wartungsarbeiten an kraftbetätigten Türen ergibt.

Die vorliegende Richtlinie richtet sich folglich an Metallbauer, die Türen mit Antriebsystemen ausrüsten, sei es direkt bei der Fertigung oder auch bei der Nachrüstung. In jedem Fall entsteht damit ein Produkt, das gleichermaßen sowohl ein Bauprodukt als auch eine Maschine darstellt. Diese Richtlinie soll dem Metallbauer neben den technischen Belangen auch die Verfahren zur korrekten CE-Kennzeichnung und Dokumentation vermitteln, die zum rechtssicheren Inverkehrbringen erforderlich sind. Unbedingt sind die Vorgaben der Antriebs- und Komponentenhersteller und der Lieferanten der Sicherheitseinrichtungen zu beachten.

Geländer-Richtlinie
Im April 2019 hat der Bundesverband Metall seine Geländer-Richtlinie aus dem Jahr 2012 komplett überarbeitet und neu aufgelegt. Die Richtlinie enthält wichtige Hinweise zu Entwurf, Konstruktion und Montage von Geländern und Umwehrungen, die dem Baurecht und der Arbeitsstättenverordnung unterliegen. Es werden alle relevanten Verordnungen, Normen und technische Empfehlungen im Zusammenhang mit Geländern und Umwehrungen behandelt.

Die neue Richtlinie, an der Metallbauer und die Hersteller von Werkstoffen und Bauteilen aus der Industrie gemeinsam intensiv gearbeitet haben, sorgt  dafür, dass Metallbauer, Architekten und Planer mit einem Griff alle Informationen finden, die für die Planung und Ausführung relevant sind. Ganz gleich in welchem Bundesland gebaut wird. Für die Rechtssicherheit und als Planungshilfe erleichtert dieses Werk nicht nur die Arbeit, sondern ist auch eine gute Gesprächsgrundlage für alle am Bau Beteiligten, um zu attraktiven und vor allem gesetzeskonformen Lösungen zu kommen. Der ausführende Metallbauer ist damit sicher, dass er nichts übersieht.

Tore-Richtlinie für metallverarbeitende Handwerksbetriebe
Sie bauen individuelle Torobjekte? Dann gelten Sie als Hersteller. Die Tore-Richtlinie zeigt Ihnen, welche Normen, Vorschriften und Richtlinien zu beachten sind und wie Sie sie umsetzen. Metallbauer, Verbraucher und Zulieferer für Antriebs- und Sicherheitstechnik wollen sichere und funktionstüchtige Anlagen. Als Hersteller müssen metallverarbeitende Handwerksbetriebe dazu die Torparameter für die Planung und Risikobeurteilung kennen und beachten. Außerdem sind sie für die CE-Kennzeichnung zuständig. Die Tore-Richtlinie erläutert systematisch und anschaulich die Schritte zur korrekten Umsetzung. Mustererklärungen und Checklisten machen sie zu einem umfassenden Begleiter im Metallbau – von der Planung bis zur Umsetzung.

Die Richtlinie ist im Dezember 2016 erschienen, aber immer noch aktuell.

 

Das Bestellformular für die drei Richtlinien finden Sie in als Anlage oder im Online-Shop des Bundesverbandes Metall unter: www.metallhandwerk.de/shop.