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04.05.2020

Ausbildungsnachweise - Dokumentenmappe "Lehrzeit im Metallhandwerk"


Auszubildende sind nach § 5 Abs. 2 (7) Berufsbildungsgesetz (BBiG) dazu verpflichtet, während der Ausbildung schriftliche Ausbildungsnachweise zu führen.

Warum ist der Ausbildungsnachweis zu führen?
Um den sachlichen und zeitlichen Ablauf der Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule für alle Beteiligten (Auszubildende, Ausbildungsbetrieb, Berufsschule und gesetzliche Vertreter) in einfacher Form nachvollziehbar und nachweisbar zu machen.
Er dient zugleich als Kontrollinstrument. Das Führen des Ausbildungsnachweises ist eine wesentliche Voraussetzung für die Zulassung des Auszubildenden zu der Abschlussprüfung.

Für Ausbildungsverhältnisse seit dem 01.10.2017 (§ 25 HWO) ist sowohl die Schriftform als auch die elektronische Form für die Erstellung des Ausbildungsnachweises zulässig. Weitere Erläuterungen hierzu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Die Dokumentenmappe wurde für die 3,5-jährige Lehrzeit im Metallhandwerk entwickelt und ist in Papierform oder als Online-Berichtsheft erhältlich. Ein Bestellformular finden Sie in der Anlage.