PRAKTIKUM SH
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Am 1. Juli 2013 löste die neue Bauproduktenverordnung (BauPVO) 305/2011/EU die seit 1989 geltende Bauprodukte-Richtlinie (BPR) 89/106/EWG als bislang rechtliche Grundlage der CE-Kennzeichnung von Bauprodukten ab.weiterlesen
Am 1. Mai 2014 wurde die neue/überarbeitete bauaufsichtliche Zulassung Z-30.3-6 vom Deutschen Institut für Bautechnik veröffentlicht.
Nur für Mitglieder, bitte anmelden!Normen schaffen Klarheit über die Eigenschaften eines Produktes und dämmen daher auch Auseinandersetzungen über die Qualität von Produkten ein.
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