< Sozialabgabenbremse bei 40 Prozent gesetzlich festschreiben!
15.04.2019

Bundesverband Metall legt Geländer-Richtlinie neu auf


Abbildung: Kröpfung eines Handlaufs nach innen

Rechtssicherheit für Metallbauer, Architekten und Planer

Der Bundesverband Metall (BVM) hat seine Geländer-Richtlinie aus dem Jahr 2012 komplett überarbeitet und neu aufgelegt. Die Richtlinie enthält wichtige Hinweise zu Entwurf, Konstruktion und Montage von Geländern und Umwehrungen, die dem Baurecht und der Arbeitsstättenverordnung unterliegen. Es werden alle relevanten Verordnungen, Normen und technische Empfehlungen im Zusammenhang mit Geländern und Umwehrungen behandelt. Damit ist der ausführende Metallbauer sicher, dass er nichts übersieht.

Alle frei begehbaren Flächen mit einer Absturzmöglichkeit müssen in der Regel mit Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz, d. h. mit Geländern oder sonstigen Umwehrungen, ausgestattet sein. Hört sich einfach an, ist es im Einzelfall aber nicht. Eine verwirrende Vielfalt an Bauordnungen und technischen Normen ist zu berücksichtigen. Je nach Lage des Gebäudes, Höhe und Nutzungsart muss die Konstruktion und die Statik im Einzelfall stimmen. Extreme Nutzungsanforderungen (z.B. Fluchtwege) sind ebenso zu bedenken wie die Sicherheit der Kinder. Auch bei Nutzungsänderungen von Gebäuden müssen Geländer und Balkone an die veränderten Nutzungsanforderungen angepasst werden.

16 unterschiedliche Landesbauordnungen regeln in Deutschland die Herstellung von Geländern an Treppen und Balkonen. Diese Bauordnungen werden regelmäßig geändert und angepasst. Durch Änderungen bei der Einstufung zu Gebäudehöhen hinsichtlich Windlasten wurden neue Grafiken eingefügt, die Kapitel zu Lastannahmen und Vorbemessung wurden komplett überarbeitet.

Die Neuerungen in der Geländer-Richtlinie betreffen hauptsächlich die neuen bzw. teils geänderten Anforderungen aus der Norm EN 1090-2 „Ausführung von Stahlbauten“, der Normenreihe EN 1993 (Eurocode 3) „Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten“, der neuen Normenreihe DIN 18008 „Glas im Bauwesen“, der Ablösung der Bauregelliste durch die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) und der DIN 18065 „Gebäudetreppen“, um nur die wichtigsten zu nennen. In Anlehnung an die neue DIN 18065 ist nachfolgend beispielhaft eine Grafik aus der neuen Geländer-Richtlinie zur Kröpfung des Handlaufs nach innen dargestellt.

Die neue Richtlinie, an der Metallbauer und die Hersteller von Werkstoffen und Bauteilen aus der Industrie gemeinsam intensiv gearbeitet haben, sorgt  dafür, dass Metallbauer, Architekten und Planer mit einem Griff  alle Informationen finden, die für die Planung und Ausführung relevant sind. Ganz gleich in welchem Bundesland gebaut wird. Für die Rechtssicherheit und als Planungshilfe erleichtert dieses Werk nicht nur die Arbeit, sondern ist auch eine gute Gesprächsgrundlage für alle am Bau Beteiligten, um zu attraktiven und vor allem gesetzeskonformen Lösungen zu kommen.

Bestellung:

Bestellt werden kann die neue Geländer-Richtlinie für € 69,00 zzgl. MwSt. (Nichtmitglieder € 89,00 zzgl. MwSt.) beim Bundesverband Metall, Huttropstraße 58, 45138 Essen, info@metallhandwerk.de oder im Online-Shop unter www.metallhandwerk.de