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06.04.2015

100-Kilometer-Grenze seit 2. März 2015

Einzelne Bestimmungen der neuen Tachographen-Verordnung der EU traten zum 2. März 2015 in Kraft. Darunter ist die Ausweitung der Handwerkerausnahme von 50 auf 100 km.


Ein Großteil der Bestimmungen der Anfang 2014 verabschiedeten EU-Verordnung 165/ 2014 über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr wird erst zum 2. März 2016 in Kraft treten.
Dabei handelt es sich zumeist um eher technische Änderungen mit begrenzter Relevanz für das Handwerk. Bereits zum 2. März 2015 trat jedoch über den Artikel 45 die Ausweitung der sogenannten "Handwerkerregelung" in Kraft, einer erweiterten Ausnahme von der Tachographenpflicht.
Die neue ZDH-Übersicht finden Sie hier.

Material, Ausrüstungen und Maschinen, die ein Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigt, kann er seit dem 2. März 2015 bis zu einer Entfernung von 100 Kilometern vom Un-ternehmenssitz (zuvor 50 Kilometer) transportieren, ohne dass die Pflicht zur Nutzung und zum Einbau eines Tachographen entsteht. Weiterhin bestehen die zusätzlichen Bedingungen für die Ausnahme, wonach das Fahrzeug über keine zulässige Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen verfügen darf und das Fahren nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ist.

Die neue deutsche Fahrpersonalverordnung steht zudem kurz vor Veröffentlichung, wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks informiert. Wir werden berichten.