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08.03.2022

Das Metallhandwerk zu den Auswirkungen des russischen Angriffs auf die Ukraine


Die humanitären, sozialen und wirtschaftlichen Folgen dieses Krieges sind derzeit noch nicht absehbar. Dabei werden weltweiten Sanktionen gegen Russland auch Auswirkungen auf die Unternehmen des Metallhandwerks in Deutschland haben. Der Metallverband steht seinen Mitgliedern zur Seite, um die nun bevorstehenden Herausforderungen zu bewältigen. Hier aktuelle Informationen:

Die Situation ist derzeit noch unübersichtlich und mit einer weiteren Ausdehnung der Sanktionen ist zu rechnen. Diese sollen vor allem die Sektoren Finanzen, Energie, Transport, Industrie und Visavergabe treffen und sind damit unmittelbar mit steigenden Risiken für die exportierenden oder in die Exportindustrie zuliefernde Unternehmen verbunden. Mittelbar werden voraussichtlich alle Unternehmen mehr oder weniger betroffen sein.

Wir erwarten

  • Nochmals gesteigerte Schwierigkeiten in den Lieferketten und der Verfügbarkeit von Material
  • Weiter steigende Energiepreise
  • Stark steigende Währungsrisiken
  • Starke Einschränkung der Möglichkeiten Waren zu liefern und die Lieferungen abzusichern
  • Einschränkungen des Zahlungsverkehrssystem „Swift“ in Russland 
  • Stark eingeschränkte Reisemöglichkeiten
  • Reisewarnungen auch für Russland

Aufgrund der unklaren Lage raten wir insgesamt zur Vorsicht bei der Kalkulation, Angebotsabgabe und bei Vertragsabschlüssen. Behalten Sie die Beschaffungsseite in Ihrem Unternehmen weiterhin und verstärkt im Blick.

Sanktionen gegen Russland und Belarus
Als Reaktion auf die Angriffe der russischen Streitkräfte in der Ukraine hat die EU bereits am 23.02.2022 in mehreren Tranchen harte Wirtschafts- und Finanz-Sanktionen gegen Russland beschlossen. Den Text finden Sie hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L:2022:042I:TOC

Diese Sanktionen sind eine Ergänzung und Erweiterung zu den bereits seit 2014 bestehenden EU-Sanktionen und wurden am 02.03.2022 auf Belarus ausgeweitet. Zu allen Exportbeschränkungen wird bei dem BAFA eine Hotline eingerichtet unter: Tel.: 06196 9081237

Den aktuellen Stand der gegen die Russische Föderation verhängten Sanktionen finden Sie hier:
https://www.consilium.europa.eu/de/policies/sanctions/restrictive-measures-ukraine-crisis/history-ukraine-crisis/

Betroffen von den Sanktionen sind Exportrestriktionen, Maßnahmen mit Bezug auf den Finanzsektor sowie Listungen von Personen und Entitäten. In der Verordnung ist eine Reihe von Personen (mehrheitlich Mitglieder der Staatsduma und hohe Militärs) aufgelistet, gegen die sich Sanktionen richten. Außerdem gibt es neue Maßnahmen mit Bezug zum Finanzsektor. Zahlungen von und nach Russland sind durch Ausschluss der russischen Banken auf dem Zahlsystem SWIFT unmöglich. Informationen zur Prüfung von Finanzaktionen finden Sie hier:
https://www.finanz-sanktionsliste.de/fisalis/

In der Verordnung 2022/328 finden sich die neu in Kraft getretenen Exportrestriktionen. Hiervon sind viele Wirtschaftsbereiche betroffen, insbesondere Luftfahrt, Elektronik, IT, Sensoren sowie Schifffahrt. Die Exportrestriktionen werden zum größeren Teil durch Güterlisten konkretisiert. Hier ist insbesondere Anhang II zu beachten, in dem auch Stahl und Eisen und Waren daraus aufgeführt sind.  Außerdem ist die Verordnung (EU) 2022/263, die sich zum Handelsembargo betreffend die Regionen Donezk und Luhansk verhält, zu beachten.

Die Sanktionen gelten jeweils ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens für Bestands- und Neugeschäft. In einigen konkreten Verbotsvorschriften finden sich Altvertragsklauseln bzw. Abwicklungsfristen, die die Abwicklung von bestimmten bestehenden Verträgen im Einzelfall ermöglichen. Der Unternehmer, die Unternehmerin ist verantwortlich für das Einhalten der Sanktionen. Da die Rechtslage nicht leicht zu überblicken ist und sich auch kurzfristig ändern kann, sollte fachkundiger (juristischer) Rat eingeholt werden.

Bei Zweifeln, ob ein bestimmtes Gut von den güterspezifischen Verbotslisten der neuen Sanktionsverordnungen erfasst ist, kann das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Auskunft erteilen. Das BAFA wird in Kürze entsprechende Kontaktdetails auf seiner Internetseite zur Verfügung stellen.

Verstöße gegen EU-Sanktionen sind Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten mit den entsprechenden Strafandrohungen, (§§ 18, 19 Außenwirtschaftsgesetz und § 82 Außenwirtschaftsverordnung).

Angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine hat die Bundesregierung die Übernahme von Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen) und Investitionsgarantien des Bundes für Russland und Belarus am Donnerstag, dem 24.02.2022 bis auf weiteres ausgesetzt. Anträge werden nicht mehr bearbeitet. Bereits bestehende Exportkreditgarantien sichern Exporteure, finanzierende Banken und Investoren weiterhin gegen Zahlungsausfälle und politische Risiken in Russland und Belarus ab.

Wir dürfen aufmerksam machen auf die Seite des ZDH zu allgemeinen Fragen in diesem Zusammenhang: https://www.zdh.de/ukraine-krieg/

Weitere Informationen:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/eu-sanktionen-2007964

https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2022/02/25/russia-s-military-aggression-against-ukraine-eu-imposes-sanctions-against-president-putin-and-foreign-minister-lavrov-and-adopts-wide-ranging-individual-and-economic-sanctions/